Urteil: Längeres Auskunftsrecht für Mieter
Möchten Mieter wissen, ob für ihre Bleibe die Mietpreisbremse gilt oder nicht, können sie länger Auskunft über relevante Informationen bei ihrem Mieter verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22). Der Auskunftsanspruch verjährt zwar innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist…