Die Eigentümer haben uns exklusiv mit dem Verkauf Ihres Grundbesitzes beauftragt. Besichtigungstermine und weitere Objektinformationen sind ausschließlich über ImmoLine Freiburg zu vereinbaren oder anzufordern! Nutzen Sie hierzu bitte die schriftliche Kontaktaufnahmefunktion des Immobilienportales.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Sie Ihre Kontaktdaten vollständig (Adressdaten inklusive Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon-/Mobilnummer und eMail-Adresse) angeben. Ihre vollständige Anfrage beantworten wir in der Regel zeitnah, innerhalb von 48 Stunden. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraum keine eMail von uns erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen den Spam-Filter Ihres eMail-Postfachs zu überprüfen, um sicherzugehen, dass unsere Antwort nicht verloren ging.
PROVISIONSVERLANGEN gemäß § 656a BGB: Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3,32% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,95% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die ImmoLine Freiburg (Inhaber: Ralf Zupancic) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB)
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG:
Dieses Exposé dient Informationszwecken und stellt kein vertragliches Angebot dar.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. von unseren Auftraggebern stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
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Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Gerne ermitteln für Sie professionell, kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie.